Abschlüsse in der Sek II
Die folgenden Abschlüsse können in der Oberstufe erworben werden:
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Am Ende der 12.Klasse kann unter bestimmten Voraussetzungen, aber ohne Prüfung, der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife berechtigt erst in Verbindung mit dem Nachweis über eine einjährige fachpraktische Vorbildung (berufsbezogener Teil) zum Studium an Fachhochschulen. Die Bescheinigung über die vollständige Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Am Ende der 13.Klasse kann unter bestimmten Voraussetzungen die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife müssen Ergebnisse aus zwei verschiedenen Blöcken eingebracht werden:
Block I: Bestimmte Halbjahresergebnisse aus den vier Schulhalbjahren der 12. und 13.Klasse
Block II: Ergebnisse aus drei schriftlichen und ein oder zwei mündlichen Abiturprüfungen im 2.Halbjahr der 13.Klasse